AGB der Firma Enzelberger Industriemontagen GmbH

1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir, auch soweit uns diese vorgelegt wurden, nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Unternehmen gellten diese AGB auch für alle künftigen rechtsgeschäftsähnlichen und rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse.
Unternehmen erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen.

2. Angebote, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind immer freibleibend. Angebote stellen noch keinen Vertrag im Sinne § 145 BGB dar. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist die Firma:
Enzelberger Industriemontagen GmbH
Bubenheim 173
91757 Treuchtlingen
Telefon: +49 9142-5881 Fax: +49 9142-5818 Handelsregister: HRB 4316
E-Mail: enzelberger@industriemontagen-gmbh.de Steuer ID-Nr.: 203 / 125 / 51056
Geschäftsführer: Maria Enzelberger Registergericht: Ansbach

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Versand
Ist eine abweichende schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so sind die angegebenen Preise Endpreise in Euro (€) inkl. der jeweiligen Mehrwertsteuer. Wenn von uns nicht anders angegeben, haben die von uns im Angebot oder im Onlineshop der Firma Enzelberger Industriemontagen GmbH angegebenen Preise ihre Gültigkeit. 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung, Rollgeld und Montage aber einschließlich Verladung. Unsere Preise setzen einen Mindestauftragswert von 150,00€ voraus. Bestellungen unter 150,00€ erfordern daher einen Mindermengenzuschlag von 20,00€. Bei Probe- und Musterlieferungen schreiben wir den Betrag bei der Bestellung wieder gut.

Bei größerem Auftragsvolumen können wir Vorauszahlungen oder der erbrachten Teilleistung entsprechend Abschlagszahlungen verlangen.

Die Verpackung erfolgt Produkt- und Auftragsbezogen günstigst nach unserem Ermessen. Wahlweise kann der Versand in Gitterboxen und Poolpaletten erfolgen. 

Diese unterliegen den Bestimmungen der DB. Wir haben die Transportverpackung auf ein Minimum reduziert und setzen ausschließlich recycelbare Werkstoffe ein.
Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Zur Rücknahme sind wir nur verpflichtet,
wenn zwingende gesetzliche Regelungen dies vorsehen und der Besteller die Rücknahme
verlangt. In diesem Fall hat er die Kosten der Rücknahme gesondert zu tragen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

Der Versand erfolgt, sofern nicht besonders vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Die Gefahr geht mit Abgang vom Werk auf den Besteller über. Auch bei vertraglich vereinbarter Montage durch die Firma Enzelberger Industriemontagen GmbH beim Besteller geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, z.B. durch Feuer, höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchdiebstahl mit Abgang vom Werk auf den Besteller über. Der
Nachweis einer Schadensursächlichkeit der Firma Enzelberger Industriemontagen GmbH für den zufälligen Untergang oder der zufälligen Verschlechterung der Ware bleibt dem Besteller unbenommen. Die Firma Enzelberger Industriemontagen GmbH erklärt sich auf Verlangen bereit, etwaige Ersatzansprüche aufgrund eines schädigenden Verhaltens eines Dritten Zug um Zug gegen Zahlung der geschuldeten Vergütung an den Besteller abzutreten.

Versandkosten: 

Wir liefern ab einem Bestellwert von 150,00€ frei Haus einschließlich Verpackung. Für Kleinaufträge in Deutschland unter 150,00€ berechnen wir für die Bearbeitung, Porto + Verpackung einen Zuschlag von 4,90€ inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Kleinaufträge in Österreich unter 150,00€ berechnen wir für die Bearbeitung, Porto + Verpackung einen Zuschlag von 7,90€ inkl. der in Deutschland jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Kostenantragsvereinbarung Rücksendekosten: Ist der Kunde Verbraucher, so hat er im Falle der Ausübung seines Wiederrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung (z.B. Gebühren der Post AG) zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00€ nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware der Kunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Gegenleistung (Bezahlung) oder Teilzahlung erbracht hat, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen sofort zur Zahlung fällig.

Im Falle eines Zahlungsverzuges können wir für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils 15,00€ berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnkosten berechtig. Gegenüber allen Kunden gilt der gesetzliche Verzugszins. In jedem Falle sind wir berechtigt, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Verhältnis.

Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die Auftragsabwicklung bei weiteren Bestellungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.

5. Lieferzeit und Lieferpflicht

Lieferpflicht: Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung Maßgebend.
Lieferzeit: Die angegebenen Lieferzeiten sind als ungefähr zu betrachten und können infolge höherer Gewalt, Rohstoffmangel, usw., soweit uns keine Schuld betrifft, verlängert werden. Werden Aufträge aus irgendwelchen Gründen sistiert oder annulliert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Auftraggeber zu bezahlen
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine von uns genannte Lieferzeit unverbindlich.

Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Besteller verpflichtet innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.
Soweit wir darüber hinaus auf Schadensersatz statt der Leistung haften, so sind Ansprüche im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Wir haften im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit nie für Folgeschäden der verspäteten oder ausgebliebenen Leistung, insbesondere für einen entgangenen Gewinn des Bestellers oder sonstige Produktionsausfallkosten.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
Sollte ein von uns gelieferter Gegenstand mit einem Rechtsmangel behaftet sein, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer gleichwertigen und zum vergleichbaren Gebrauch geeigneten Ersatzsache zu beseitigen oder den Rechtsmangel durch Einigung mit einem berechtigtem Dritten zu beheben.
Weisen wir nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferer und trotz Abschlusses der Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferern nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch den Zulieferer verursacht wird. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferer sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eine zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser Annahmeverzug gerät.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (der Firma Enzelberger Industriemontagen GmbH) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Besteller. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, darf sie weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in der Höhe unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Vorbehaltsware die Forderung um mehr als 20% so geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei. Die Übertragungspflicht endet sobald der realisierbare Wert für die verbeilebenden Gegenstände 120% der noch bestehenden Zahlungsansprüche unterschreitet. Der Besteller ist verpflichtet die Gegenstände ausschließlich ihrem Zweck entsprechend einzusetzen, diese pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die Klage gem. §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Schaden.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7. Umtausch / Warenrücknahme
Stimmen wir einem von Ihnen gewünschten Umtausch bzw. einer Warenrückgabe (Sonderfertigungen jeglicher Art ausgeschlossen), auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu, haben Sie die gesamten entstehenden Kosten zu tragen. Weitere Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Für vereinbarte Warenrücknahmen erteilen wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwerts – jedoch mindestens 50,00€. Diese Gutschrift kann mit laufenden Aufträgen bzw. Folgeaufträgen verrechnet werden.
Ausschließlich Artikel in einwandfreiem Zustand werden eingelagert und gutgeschrieben.
Rücksendungen werden nur mit einer Kopie des Lieferscheines angenommen.

8. Mängelrüge / Gewährleistung
Die Rechte des Bestellers setzten voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügenheitsobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Etwaige Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung zur Lieferung einer mangelfreien Sache oder einer Gutschrift berechtigt. Dagegen lehnt der Lieferer alle Schadensansprüche für Arbeitslöhne, Versandkosten, Verzugsstrafen usw. ausdrücklich ab. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den Gesetzlichen Vorschriften.
Soweit nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit eine Haftung für solche Schäden doch gegeben ist, so sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9. Qualitätsprüfung
Der Abnehmer und Betreiber von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen verpflichtet sich, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Dortmund jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsort zu gewähren und eine Überprüfung der Qualitäten zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Betreiber kostenlos.

10. Bundesdatenschutzgesetz
Nach § 25 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung EDV-mäßig gespeichert sind. Die Zulässigkeit ist durch § 23 BDSG gegeben.

11. Auskünfte uns Abweichende Vereinbarungen
Auskünfte und abweichende Vereinbarungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

12. Erfüllungsort und Geltungsbereich
Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen gilt 91757 Treuchtlingen und als Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gilt 91522 Ansbach, Deutschland. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist unser Kunde Verbraucher (Konsument), so ist für Klagen gegen ihn aus diesem Vertragsverhältnis das für sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sachlich zuständige Gericht zuständig.

Stand: 02/2013